Absage ordentliche Mitgliederversammlung 2020

Liebe Mitglieder der SKG Erfelden e.V.,

auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zur Corona Entwicklung und den daraus resultierenden Einschränkungen wie z.B. Abstandsregel und Kontaktsperre, Verbot von "Großveranstaltungen" mit über 100 Personen... sowie unserer Fürsorge- und Schutzpflicht des Vereins allen Mitgliedern gegenüber konnte unsere ordentliche Mitgliederversammlung nicht am angestammten Termin "letzter Freitag im April" stattfinden und wurde von uns auf Freitag 26.06.2020 verschoben.

Da sich die Gesetzes- und Sachlage nicht entscheidend geändert hat und auf Grund der aktuellen von uns nicht beeinflussbaren Entwicklung der CORONA Pandemie und in unserer nach wie vor geltenden Verantwortung für alle Mitglieder und aktiven Sportler, haben wir uns dazu entschlossen der aktuellen, dynamischen Entwicklung hinsichtlich der Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) erneut Rechnung zu tragen und die für den 26. Juni 2020 geplante ordentliche Mitgliederversammlung unseres Vereins abzusagen.

Einen neuen Termin werden wir zu gegebener Zeit mitteilen.

Diese Entscheidung haben wir vor dem Hintergrund der aktuellen Rechts- und Informationslage sachlich abgewogen. Als Verein sehen wir uns weiterhin in der Verantwortung, an der Verlangsamung der Ausbreitung dieser Krankheit aktiv mitzuwirken und damit auch unsere Mitglieder vor Infektionen soweit als möglich zu bewahren. Wir haben Verhaltensmaßregeln und Hygienekonzepte erarbeitet, die unseren Sportlern einen langsamen und behutsamen Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb ermöglichen. Wir haben versucht ein solches Konzept nach den Vorschriften der hessischen Landesregierung zur Covid-19 auch für unsere Mitgliederversammlung zu erstellen, leider ist dann nicht im Einklang mit dem Vereinsrecht durchzuführen!

Unsere Satzung in § 7, Ziffer 2 besagt, dass die Mitgliederversammlung im ersten Halbjahr eines jeden Jahres abgehalten werden muss. Wir stellen hiermit fest, dass die Verschiebung unserer Mitgliederversammlung aufgrund höherer Gewalt durch die CORONA Pandemie erfolgt und diese Vorschrift daher nicht angewendet wird. Damit werden die Beschlüsse einer später stattfindenden Mitgliederversammlung trotzdem rechtsgültig sein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Der geschäftsführende Vorstand der SKG Erfelden e.V.

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